Kennzeichnungspflicht für Spielzeug - Warnhinweise
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Händler - auch die Onlinehändler - beim Verkauf von Spielzeug in den jeweiligen Artikelbeschreibungen Warnhinweise darzustellen.
Sie finden bei uns in den einzelnen Artikelbeschreibungen folgende Warnhinweise:
• Allgemein: "Achtung! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet". - zusätzlich ergänzt durch einen kurzen Hinweis auf die spezifische Gefahr (z.B. verschluckbare Kleinteile).
• Aktivitätsspielzeug "Achtung: Nur für den Hausgebrauch", z.B. Schaukeln, Trampoline,
Rutschen (an 'Gerüsten montiert) etc.
• Funktionelles Spielzeug: "Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter ... Jahren. Benutzung
unter Aufsicht von Erwachsenen.", z.B. Kästen für chemische Versuche, Bohrmaschinen in
Kindergröße etc.
• Schlittschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder "Achtung:
Mit Schutzausrüstigung zu benutzen. Nicht im Straßenverkehr zu verwenden."
• Wasserspielzeug, z.B. Spielzeuge im flachen Wasser, die dazu geeignet sind, Kinder auf dem
Wasser zu tragen oder über Wasser zu halten: "Achtung: Nur im flachen Wasser unter
Aufsicht von Erwachsenen verwenden."
• Spielzeug in Lebensmitteln: "Achtung: Enthält Spielzeug. Beaufsichtigung durch
Erwachsene empfohlen."
• Imitationen von Schutzmasken-/ - helmen: "Achtung: Dieses Spielzeug bietet keinen
Schutz"